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(diese Bedingungen sind die verkürzte und angepasste Kopie der Bedingungen eines großen deutschen Anbieters von Ferienwohnungen):
VETRAGSBEDINGUNGEN 1. LEISTUNG: Wir vermieten unsere eigene Datscha und unsere Wohnungen in St. Petersburg. Wir vermitteln auf freundschaftlicher und privater Basis die Wohnungen von guten Bekannten in St. Petersburg. Die Bekannten kommen ausschließlich aus Westeuropa (Franz aus der Schweiz, Inna aus Großbritannien, Marc aus Frankreich und Hans aus Österreich). 2.
UMFANG: Für die Leistungen sind die Angaben in der Homepage bzw. in
Buchungsbestätigung/Rechnung gültig. Für die Leistungserbringung sind wir
persönlich verantwortlich. Die Hin- und Rückreise zu bzw. von den
Mietobjekten ist nicht Bestandteil unserer Leistung, sondern obliegt ausschließlich
dem Mieter. 3. ANMELDUNG DER BUCHUNG: Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande - diese erklären wir mit der Zusendung der Rechnung. 4. BEZAHLUNG: Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungspreises sofort fällig. Die 2. Zahlung über 50 % des Rechnungspreises ist spätestens 45 Tage vor Mietbeginn fällig.
5. KAUTION: Überweisen Sie bitte mit der Restsumme 45 Tage vor Reiseantritt folgende Kautionsbeträge:
300 € für die Datscha 200 € für die Wohnungen in St. Petersburg
Diese Beträge werden nach schadenfreiem Mietverlauf dem Mieter per
Überweisung umgehend zurückerstattet. Die Kaution begrenzt nicht Ihre
Haftung für Schäden, deshalb empfehlen wir in jedem Fall den Abschluß einer
Haftpflichtversicherung, die etwa 50-100 € für ein ganzes Jahr kostet. 6.
LEISTUNGS- und PREISÄNDERUNGEN: Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt
der Buchung veröffentlichten Preise. 7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN: Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Objektmiete gar nicht an, so erstatten wir folgende Beträge: Bis 45. Tag vor Mietbeginn 50 %, 44. bis 15. Tag vor Mietbeginn 20%, danach nichts mehr . Entscheidend ist, an welchem Tag wir Kenntnis von Ihrem Rücktritt erhalten haben. Falls wir für die in Frage stehende Zeit einen Ersatzmieter finden, wird lediglich eine Aufwandsentschädigung von € 50,00 berechnet. Dem Mieter bleibt die Möglichkeit offen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die von uns geltend gemachten Kosten oder Ausfälle nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Kunde kann bis 7 Tage vor Mietantritt verlangen, daß an seiner Stelle ein Dritter in die Pflichten und Rechte des Vertrags eintritt. Er haftet zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für den Vertrag.
8.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS: Wir können vor Antritt
der Mietzeit vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des
Vertrags ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (insbesondere z.B. bei
Zahlungsverzug oder Zahlungsverweigerung gegeben). Kündigen wir in einem solchen
Fall, so behalten wir den vollen Anspruch auf den Vertragspreis. 9.
UNMÖGLICHKEIT und ERSATZLEISTUNG: Können wir das gebuchte Objekt aus
unvorhersehbaren Gründen, auch nach erfolgter Bestätigung, nicht zur Verfügung
stellen, so kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten oder ein Ersatzangebot
annehmen. Im Falle des Rücktritts zahlen wir die auf die Miete erbrachten
Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. 10.
GEWÄHRLEISTUNG: Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so
kann der Mieter Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch
eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen. 11. SCHÄDEN AM MIETOBJEKT UND EINRICHTUNGEN Vom Mieter oder dessen Besucher am Mietobjekt verursachte Schäden hat dieser dem Eigentümer/Schlüsselhalter unverzüglich zu melden, um Abhilfe zu bitten und vor Ort zu ersetzen. Durch solche Schäden entsteht keine Mietminderung. Entdeckt ein Mieter zu Mietbeginn einen nicht durch Ihn verursachten Schaden, sollte er diesen ebenfalls im Eigeninteresse umgehend melden, da dieser ansonsten Ihm zugeordnet werden kann. Für solche Schäden versuchen wir ebenfalls umgehend Ersatz zu beschaffen oder Reparatur zu organisieren, hierfür müssen Sie ortsbedingt im Einzelfall bis 3 Wochen Zeit einrechnen, in dieser Zeitspanne entsteht auch durch solche (von Ihnen vorgefundene und gemeldete) Schäden keine Mietminderung. Da der Mieter während der Mietzeit die Datscha und deren Einrichtung in Verwahrung hat, ist er in dieser Zeit auch für Schäden mietvertraglich verantwortlich, deren Verursachung dem Mieter nicht unmittelbar zugeordnet werden kann (Überlassung an Dritte, Diebstahl, u.s.w.), d.h. die im rechtlichen Sinne kein Haftpflichtschaden ist. Falls bei zwei Mietparteien ein Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, erklären sich beide Parteien mit einer hälftigen Teilung einverstanden. Als Mieter = Vertragspartner gilt nur, wer ausdrücklich in der Buchungsbestätigung mit Namen und Adresse genannt ist. Bitte beachten Sie, daß wir für Schäden, die zum Mietende, z.B. erst bei Schlüsselrückgabe, vorgefunden werden eine Depositzahlung von mindestens 500 € erheben. Nach der Schadensbeseitigung erhalten Sie den Rest zurückerstattet. 12.
MITWIRKUNGSPFLICHT: Bei aufgetretenen Leistungsstörungen ist der Mieter
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet,
unverzüglich uns Kenntnis zu geben. Unterläßt der Mieter schuldhaft einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13.
MINDERUNG DES MIETPREISES: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Leistung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des
Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit der Anmietung der Wert des Mietobjekts in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht
ein, soweit der Mieter es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. 14.
KÜNDIGUNG DES VERTRAGES: Wird die Mietleistung infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der Eigentümer in einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Mieter infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund die
Wahrnehmung der Leistung nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein
besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet uns
den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Mieter kann
unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben. 15. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den eineinhalbfachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen Schaden des Kunden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Vertragspartner und Reise 500,00 €. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in den Beschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wir haften nicht für das Reisegepäck sowie für in den Unterkünften und Grundstücken abhanden gekommene Gegenstände des Mieters. Es wird grundsätzlich keine Haftung für die Ausübung von Sport oder die Nutzung von Sportgeräten übernommen. Sofern hier nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, handeln Sie grundsätzlich auf eigene Gefahr. 16.
AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN HÖHERER GEWALT. Wird die Vertragserfüllung
wegen Entritts nicht vorhersehbarer höherer Gewalt unmöglich, so können wir
sowohl wie auch der Mieter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so können wir für die bereits erbrachten oder bis zum Vertragsende noch zu
erbringenden Leistungen angemessene Entschädigung verlangen. 17.
VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Leistung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der
Mietzeit uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der
Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert wurde. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in
sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietzeit nach
dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach
drei Jahren. 18.
PASS, ZOLL UND GESETZESVORSCHRIFTEN. Für deren Einhaltung trägt der
Mieter selbst die Verantwortung. Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen,
jedoch ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Botschaften. 19.
GELTUNG DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN. Jeder anmeldende Kunde erkennt mit
seiner Anmeldung/Buchung für sich und alle mitangemeldeten Personen diese
Vertragsbedingungen als verbindlich an. 20.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. 21.
GERICHTSSTAND. Der buchende Mieter kann uns nur an unserem Sitz (57319
Bad Berleburg in Deutschland) verklagen. Für Personen, die Vollkaufleute
sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ihren Wohnsitz ins Ausland
verlegten oder deren regelmäßiger Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt
ist, ist unser Gerichtsstand maßgebend. Bad Berleburg, im Oktober 2004 |
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Copyright © 2000 "Unsere Datscha in Toksovo", Maria & Klaus Horst
Philipp (Adresse)
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